Bau-Turbo

Schneller Wohnungsbau vs. Gewinnmaximierung von Investoren

Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, das mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung ein neues Kapitel im Bau- und Planungsrecht für Bauvorhaben aufgeschlagen. Der grundsätzliche Gedanke des Bau-Turbos, bürokratische Genehmigungsverfahren zu verkürzen, ist längst überfällig. Diese „vereinfachte“ Beurteilung von Bauvorhaben birgt jedoch nicht unerhebliche Risiken.

„Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“ (§34 Abs. 3b BauGB)

Diese Ergänzungen in § 34 Abs. 3b sowie in ähnlicher Form in § 31 Abs. 3 BauGB werden nun durch die Gemeinde neu zu bewerten sein. Ziel muss es dabei sein, mit einem neuen Beurteilungsmaßstab gleiches Recht für alle zu schaffen. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, sollte eine Ablehnung stets städtebaurechtlich begründet und die berücksichtigten Erwägungen transparent benannt werden. Ferner ist der „Verlust des Vertrauensschutzes“ im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes zu berücksichtigen: Jeder Nachbar sollte sich darauf verlassen können, dass die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen eingehalten werden.

Als AWK unterstützen wir die Ziele des Bau-Turbos ausdrücklich und möchten die damit verbundenen Chancen für dringend benötigten Wohnraum nutzen. Wir sehen darin ein wichtiges Instrument für schnelleres Bauen. Gleichzeitig ziehen wir klare Grenzen: Kommunale Verantwortung, nachhaltige Entwicklung und die Akzeptanz vor Ort dürfen nicht dem Zeitdruck geopfert werden. Es gilt, Maßstäbe zu beachten und nachbarrechtliche Interessen angemessen zu würdigen. Wir werden keine Bauvorhaben unterstützen, die in Form und Größe nicht den vorhandenen Umgebungsbedingungen entsprechen. Wohnungsbau, der ausschließlich unter den Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung und maximalen Ausnutzung erfolgt, wird Kropp nicht voranbringen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass alle im unbeplanten Innenbereich auf Grundlage des Bau-Turbos genehmigten Vorhaben nach dem voraussichtlichen Auslaufen des Bau-Turbos am 31.12.2030 als Referenz für weitergehende, vergleichbare Bebauung dienen könnten.

Aus Sicht der AWK stellen wir bereits heute die Weichen für eine zukünftige Nachverdichtung in unserer Gemeinde. Umso wichtiger ist es, mit dem Start des Bau-Turbos eine klare und belastbare Linie zu definieren.