Unsere Mandate

Sie haben uns Ihr Vertrauen geschenkt.

Der Hauptausschuss setzt sich aus neun Mitgliedern der Gemeindevertretung Kropp zusammen. Zu den Aufgabengebieten des Hauptausschusses gehören:

  • Tourismus
  • Wirtschaftsförderung
  • Finanzen
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Steuern
  • Abwasserentsorgung
  • Personalangelegenheiten
  • Städtebauförderung
  • Prüfung des Jahresabschlusses

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in

Der Ausschuss für Umwelt und Planung setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Zu den Aufgabengebieten des Ausschusses gehören:

  • Bauleitplanung
  • Orts- und Regionalplanung
  • Bau- und Verkehrswesen
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Gemeindeeigene Liegenschaften
  • Brandschutz
  • Rettungszentrum
  • Wohnungswesen
  • Kleingartenwesen
  • Breitbandangelegenheiten
  • Umsetzung von Maßnahmen der Städtebauförderung

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in
wB = wählbare*r Bürger*in

Der Ausschuss für Schule und Kultur setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Zu den Aufgabengebieten des Ausschusses gehören:

  • Schule und Kultur
  • Bücherei
  • Pflege von Partner- und Patenschaften
  • Heimat- und Denkmalpflege

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in
wB = wählbare*r Bürger*in

Der Ausschuss für Soziales und Sport setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Zu den Aufgabengebieten des Ausschusses gehören:

  • Förderung und Pflege des Sports
  • Sport- und Freizeitanlagen, Forum
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Angelegenheiten von Senioren
  • Sozialwesen

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in
wB = wählbare*r Bürger*in

Die Gemeindevertretung ist gemäß § 7 Gemeindeordnung (GO) eines der Organe der Gemeinde.

Die Gemeindevertretung besteht aus gewählten Gemeindevertreter*innen. Die Gemeindevertretung repräsentiert also die Kropper Gemeindebevölkerung.

Die Gemeindevertretung legt nach § 27 Abs. 1 GO die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Die Gemeindevertretung ist gemäß § 27 Abs. 4 GO, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde. Sie ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und deren oder dessen Stellvertretenden; sie hat keine Disziplinarbefugnis.

Die Gemeindevertretung ist so oft es die Geschäftslage erfordert einzuberufen. Tagen soll die Gemeindevertretung jedoch mindestens einmal im Vierteljahr, sodass in einem Kalenderjahr mindestens vier Sitzungen der Gemeindevertretung stattfinden.

Mitglieder*innen aus der AWK:

GV = Gemeindevertreter*in

Der Amtsausschuss besteht nach § 9 AO (Amtsordnung für SH) aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden. Die Anzahl der entsendeten Mitglieder richtet sich außerdem nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.

Der Amtsausschuss trifft nach § 10 AO alle für das Amt wichtigen Entscheidungen und überwacht ihre Durchführung. Er kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss, die Ausschüsse oder die Amtsdirektorin oder den Amtsdirektor, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher, übertragen; die Übertragungsbefugnis ist in entsprechender Anwendung des § 28 der Gemeindeordnung beschränkt.

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in

Im Jahr 2017 gründeten die Gemeinden des Amtes Ahrensharde sowie die Gemeinden Alt Bennebek, Bergenhusen, Börm, Dörpstedt, Erfde, Groß Rheide, Klein Bennebek, Klein Rheide, Kropp, Meggerdorf, Tetenhusen, Tielen und Wohlde des Amtes Stapelholm den Breitbandzweckverband Mittlere Geest.

Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum geworden. Der Breitbandzweckverband wurde gegründet, um eine qualitativ hochwertige Breitbandversorgung für ca. 5.250 Haushalte und Gewerbebetriebe im Verbandsgebiet zu schaffen, bereitzustellen und zu unterhalten.

Gefördert wird der Breitbandausbau mit 13,5 Millionen aus dem Bundesförderprogramm.

Verbandsvorsteher des Breitbandzweckverbandes Mittlere Geest ist der Erfder Bürgermeister Thomas Klömmer. Seine Stellvertreter sind Hans Hermann Timm und Stefan Ploog.

Mitglieder*innen aus der AWK:

Stellvertreter*innen:

GV = Gemeindevertreter*in

Mitglieder*innen aus der AWK:

GV = Gemeindevertreter*in

Mitglieder*innen aus der AWK:

GV = Gemeindevertreter*in

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Maria Streibel

Fraktionsvorsitzende & Gemeindevertreterin

  • Mitglied im Hauptausschuss
  • Mitglied im Amtsausschuss
  • Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Abwasserentsorgung Kropp GmbH
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Willibald Gabler

Stv. Fraktionsvorsitzender & Gemeindevertreter

  • Vorsitzender im Ausschuss für
    Soziales und Sport
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Regionalmarketing Kropp GmbH
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Rolf Hansen

Gemeindevertreter

  • Mitglied im Hauptausschuss
  • Mitglied im Umwelt- und Planungsausschuss
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Heiko Fricke

Gemeindevertreter

  • Mitglied im Ausschuss für
    Sport & Soziales
  • Vertreter in der Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes Mittlere Geest (BZMG)
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Werner Schröder

Gemeindevertreter

  • Mitglied und stv. Vorsitzender im Ausschuss für
    Schule und Kultur
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Carsten Wald

Bürgerliches Mitglied

  • Mitglied im Ausschuss für
    Umwelt & Planung
Tobias Noll

Tobias Noll

Bürgerliches Mitglied

  • Mitglied im Ausschuss für
    Schule & Kultur