Schulung zum Bauturbo
Interne AWK-Schulung zum Bau-Turbo "Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen kommunale Verfahren entlastet, Planungen beschleunigt und Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden. Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen unter Abweichung von den Vorgaben des Bauplanungsrechts und ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans genehmigt werden. Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten." - so wird der Bauturbo auf der Webseite unserer Landesregierung beschrieben. (abgerufen am 05.03.2026). Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gehen jedoch auch zahlreiche Fragen zum praktischen Umgang mit den neuen Regelungen einher. Für unsere Gemeinde stellt sich insbesondere die Frage, wie die erweiterten Möglichkeiten rechtssicher, transparent und fair angewendet werden können – und welche kurz‑, mittel‑ und langfristigen Auswirkungen sich daraus für Planung, Beteiligung und die zukünftige Ortsentwicklung ergeben.Vor diesem Hintergrund stellte Michael Fugmann den Bau‑Turbo im Rahmen einer internen Schulung am Abend des 4. März 2026 vor. Er erläuterte die Funktionsweise und Zielsetzung des neuen Instruments sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Dabei wurde deutlich, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bau‑Turbo wegweisend für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde sein können.Ein zentraler Punkt der Schulung war die besondere Situation in Kropp. Die Gemeinde verfügt sowohl über überplante Bereiche mit rechtskräftigen Bebauungsplänen als auch über unbeplante Innen‑ und Außenbereiche. Entsprechend ist die Anwendung des Bau‑Turbos differenziert zu betrachten.In überplanten Gebieten legen Bebauungspläne verbindlich fest, was, wo und wie gebaut werden darf. Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen oder Gestaltung sorgen hier für klare Rahmenbedingungen und bieten sowohl der Verwaltung als auch Bauwilligen ein hohes Maß an Planungssicherheit.Demgegenüber stehen unbeplante Bereiche, in denen Bauvorhaben bislang auf Grundlage der vorhandenen Bebauung sowie einzelner gesetzlicher Regelungen beurteilt werden. Gerade hier kann…