Interne AWK-Schulung zum Bau-Turbo

„Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen kommunale Verfahren entlastet, Planungen beschleunigt und Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden. Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen unter Abweichung von den Vorgaben des Bauplanungsrechts und ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans genehmigt werden. Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.“ – so wird der Bauturbo auf der Webseite unserer Landesregierung beschrieben. (abgerufen am 05.03.2026).

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gehen jedoch auch zahlreiche Fragen zum praktischen Umgang mit den neuen Regelungen einher. Für unsere Gemeinde stellt sich insbesondere die Frage, wie die erweiterten Möglichkeiten rechtssicher, transparent und fair angewendet werden können – und welche kurz‑, mittel‑ und langfristigen Auswirkungen sich daraus für Planung, Beteiligung und die zukünftige Ortsentwicklung ergeben.

Vor diesem Hintergrund stellte Michael Fugmann den Bau‑Turbo im Rahmen einer internen Schulung am Abend des 4. März 2026 vor. Er erläuterte die Funktionsweise und Zielsetzung des neuen Instruments sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Dabei wurde deutlich, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bau‑Turbo wegweisend für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde sein können.

Ein zentraler Punkt der Schulung war die besondere Situation in Kropp. Die Gemeinde verfügt sowohl über überplante Bereiche mit rechtskräftigen Bebauungsplänen als auch über unbeplante Innen‑ und Außenbereiche. Entsprechend ist die Anwendung des Bau‑Turbos differenziert zu betrachten.
In überplanten Gebieten legen Bebauungspläne verbindlich fest, was, wo und wie gebaut werden darf. Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen oder Gestaltung sorgen hier für klare Rahmenbedingungen und bieten sowohl der Verwaltung als auch Bauwilligen ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Demgegenüber stehen unbeplante Bereiche, in denen Bauvorhaben bislang auf Grundlage der vorhandenen Bebauung sowie einzelner gesetzlicher Regelungen beurteilt werden. Gerade hier kann der Bau‑Turbo künftig eine größere Rolle spielen, da er unter bestimmten Voraussetzungen Genehmigungen auch ohne die vorherige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ermöglicht.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese neue Flexibilität insbesondere in unbeplanten Gebieten sorgfältige Abwägungen erfordert. Fragen der Einbindung in das Ortsbild, der vorhandenen Infrastruktur, der Nachbarschaftsverträglichkeit sowie der langfristigen Ortsentwicklung gewinnen dadurch an Bedeutung. Aber auch in überplanten Bereichen stellt sich die Frage, inwieweit Abweichungen von bestehenden Vorgaben sinnvoll und verantwortbar eingesetzt werden können.
Der Bau‑Turbo betrifft somit beide Bereichsarten, jedoch auf unterschiedliche Weise. Er macht deutlich, dass bei der Anwendung des neuen Gesetzes die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Kropp eine zentrale Rolle spielen.

Im weiteren Verlauf der Schulung wurden sowohl die potenziellen Vorteile als auch die möglichen Nachteile des neuen Instruments dargestellt. Die anschließende Diskussion zeigte, dass der Bau‑Turbo kein pauschales Allheilmittel ist, sondern ein Werkzeug, dessen Einsatz sorgfältig und situationsabhängig geprüft werden muss.
Wir bedanken uns bei Michael Fugmann, der unseren Mitgliedern mit seiner Schulung und seiner Expertise aus dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eine fundierte Grundlage vermittelt hat, um sich sachlich mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen und mögliche Konsequenzen für die kommunale Praxis einzuordnen.